Personalmanagement und Zeitarbeit in Hamburg und Umgebung
Tipps zu Zeitarbeit und mehr
Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Leiharbeitnehmer besteht ein Arbeitsvertrag, der Arbeitsvertrag ist jedem anderen gleichgestellt - nur dass kein fester Arbeitsort definiert ist. Der Zeitarbeitnehmer wird nicht vom Einsatzunternehmen (Kunde) , sondern vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt . Zwischen Kundenunternehmen und Zeitarbeitsfirma wird ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, der ist unabhängig vom Lohn des Arbeitnehmers. Die AGB und das AÜG sämtlicher Zeitarbeitsfirmen legen fest, dass die Zeitarbeitsfirma keinerlei Haftung für die Qualität der geleisteten Arbeit wie z. B. die Erstellung eines Gewerkes oder die Zusammenarbeit mit den Kollegen übernimmt. Die Haftung der Zeitarbeitsfirma beschränkt sich auf das "Auswahlverschulden", d.h., sie ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter der angeforderten Qualifikation entspricht und auf den Bereich Arbeitssicherheit. Alle Personal-Service-Agenturen zählen auch zu den Zeitarbeitsunternehmen.
Hier gibt es Tipps zu Zeitarbeit in Hamburg.
Informieren Sie sich auf diesen Seiten über die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
als sinnvolle und professionelle Abrundung im Bereich der Personalbeschaffung in: Büro, Industrie, Technik und Handwerk.
Die Zeitarbeitsfirma geht davon aus, dass der ihr vom Kundenbetrieb gezahlte Betrag höher ist als die notwendigen betrieblichen Ausgaben wie etwa Lohnkosten des Zeitarbeitnehmers und die Verwaltungskosten.
Ziel der Zeitarbeitsfirma ist üblicherweise die Gewinnerzielung.
(Text Wikipedia)
